Genderdrift und Diversity
Der Staat darf doch nicht auf Grund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung privilegieren?
Die Rolle der Frauen hat sich in den letzten zwei Generationen grundlegend geändert. Dies nicht nur in der Schweiz oder Europa der Fall. Nein, weltweit ist dies in unterschiedlichem Ausmass passiert. Gleichzeitig ändert sich auch die Rolle der Männer.
Bestimmte früher das Geschlecht von Geburt an die Biografie und den Platz in der Gesellschaft eines jeden Menschen, so ist dies heute nicht mehr zwingend der Fall. Gleiches gilt auch für die sexuelle Orientierung, die geografische Herkunft, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder für den sozioökonomischen Status der Eltern. Auch diese äusseren Merkmale führen nicht mehr zwingend zu einer vorbestimmten Rolle, die man einzunehmen hat.
Wenn die Gesellschaft diese Unterscheidung nicht mehr oder immer weniger vornimmt, so darf sie auch der Staat nicht mehr vornehmen. Dies gilt insbesondere auch für die unzähligen Privilegien einzelner Gruppen, wie beispielsweise dem Adoptionsrecht oder die Regeln über die künstliche Fortpflanzung zu Gunsten heterosexueller Paare. Unterschiedliche Regelungen für die Geschlechter im Sozialversicherungsrecht (Rentenalter, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub) sind generell anzupassen und eine Diskriminierung nach Geschlecht auszuschliessen. Auch die Militärdienst- und Wehrersatzpflicht ist dahingehend zu prüfen.
Sämtliche staatlichen Privilegien und Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, Religion etc. sind konsequent anzugehen.